Unsere Fachgebiete

Die über dreißigjährige anwaltliche Beratungspraxis von Herrn Dr. Wente hat zu einer beachtlichen Breite des Beratungsspektrums geführt.

Hier werden die wichtigsten Bereiche aus dieser langjährigen Berufspraxis dargestellt.

Kartellrecht – Fusionskontrolle und Wettbewerbsrecht

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen dient der Sicherung des ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs. Damit soll die freie unternehmerische Initiative ebenso gesichert werden wie auch die Bildung eines fairen Preises für Waren und Dienstleistungen. Es verfolgt damit das Leitbild der sozialen Marktwirschaft, wie sie von Ludwig Erhard verfochten wurde, um „Wohlstand für Alle“ zu schaffen. Es soll die Konzentration und Mibrauch von Marktmacht beschränken.

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Zivil- und Wirtschaftsrecht

Das Zivilrecht, auch als Privatrecht bezeichnet, regelt die Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich – nicht zwingend auch wirtschaftlich – gleichgestellten Rechtssubjekten. Es grenzt sich damit ab zum Öffentlichen Recht, das das hirachtsche Verhältnis zwischen staatlichen Einrichtungen einerseits und anderen Rechtssubjekten regelt.

„Wirtschaftsrecht“  ist ein Oberbegriff für eine Querschnittsmaterie von Bürgerlichem Recht, insbesondere dem Handels-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht, aber auch Bereichen des öffentlichen Rechts.

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Insolvenzrecht – Gläubiger- und Schuldnerberatung

Insolvenz – früher Konkurs – hat in Deutschland einen schlechten Ruf. Doch tatsächlich ist die Insolvenz von Unternehmen ganz wesentlicher Bestandteil des Wirtschaftslebens, Teil des Kreislaufs, der notwendig ist, um die Volkswirtschaft insgesamt zu befördern.

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Gesellschafts- und Vereinsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist Grundlage nahezu allen relevanten unternehmerischen Handelns. Die wichtigsten in Deutschland gebräuchlichen Gesellschaftsformen sind die Aktiengesellschaft, die GmbH und die Kommanditgesellschaft. Tatsächlich gibt es aber mindestens 27 unterschiedliche Körperschafts-/Gesellschaftsformen. Auch Vereine sind mehr und mehr Träger bedeutender Unternehmen.

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Gewerblicher Rechtsschutz und Markenrecht

Der Begriff „gewerblicher Rechtsschutz“ sagt es schon: es geht um den rechtlichen Schutz von Gewerbe. Wie kann man nun einzelne Gewerbetreibende in der Ausübung ihres Gewerbes, wie ein ‚Gewerbe‘ schützen? [ … ]

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Urheber- und Medienrecht

Private bedürfen zur Veranstaltung von Rundfunk einer Zulassung, § 52 Abs. 1 S. 1 Medienstaatsvertrag (MStV) Zuständig für die Zulassung ist eine der 14 Medienanstalten, die es in Deutschland gibt. Ob ein Vorhaben überhaupt zulassungspflichtiger Rundfunk ist, welche Landesmedienanstalt zuständig oder ein im Ausland erlangte Rundfunkzulassung berechtigt, das Programm auch im Inland zu verbreiten, sind Fragen, zu denen wir beraten, die notwendigen Maßnahmen empfehlen, die Bewerbung um die Rundfunkzulassung vorbereiten und das Verwaltungsverfahren bis zur Zulassung begleiten. Parallel ist zu überlegen, wie der Verbreitungsweg gesichert werden kann, für den weiterhin eine Zuweisung benötigt wird.

Auch zu Medienhalten beraten wir, geht es nun um eine Softwarelizenz, Filmlizenz, Merchandising-Vertrag, Verlagsvertrag, Filmherstellungsvertrag, Work made for hire oder GNU GPL.

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