Dr. Jürgen K. Wente

Herr Dr. Jürgen Wente ist mit Leidenschaft Rechtsanwalt. Die Leidenschaft für diesen Beruf hat ihn veranlasst, sich als Einzelanwalt in eigener Kanzlei niederzulassen. Wer er ist und wie es dazu kam, lesen Sie hier.

Schwerpunkte

Werdegang

Herr Dr. Jürgen Wente ist seit über 30 Jahren als Rechtsanwalt in München tätig. Seine anwaltliche Beratungspraxis ist von der Erkenntnis geprägt, dass auch ein juristisch bestens vorbereiteter und kompetenter Anwalt nicht rechtlich fundiert beraten kann, wenn er die Lebenssachverhalte, um die es geht, nicht wirklich verinnerlicht hat.

Sein Interesse an neuen Medien wie auch am IT-Recht wurde von seinen Erfahrungen als Verleger einer in ganz Niedersachsen verbreiteten Schülerzeitung wie auch des während seines Studiums in den U.S.A. begründeten  IT-Interesse geprägt. So konnte er als Mandanten Unternehmer und mittelständische Unternehmen aus eben diesen Branchen Medien und IT gewinnen, die seine Dienste häufig seit Jahrzehnten in Anspruch nehmen. Ursprünglich über das Software- wie auch Filmlizenzgeschäft mit dem Urheberrecht in Berührung gekommen, erweiterte sich sein Tätigkeitsbereich schnell hin zur Begleitung von Rundfunkveranstaltung und der Rundfunkorganisation, d.h. einerseits der privatrechtlichen Organisation von Rundfunk, andererseits auch die Zulassung von Rundfunkveranstaltern bzw. ‑anbietern. Bis heute zählt das Urheber- und Medienrecht zu einem seiner Arbeitsschwerpunkte. Herr Dr. Wente hat sich daher als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht qualifiziert.

Als Dr. Wente seine Tätigkeit aufnahm, waren EDV und Filmproduktion noch zwei sehr weit voneinander entfernte Wirtschaftsbereiche. Heute sind sie zusammengewachsen, IT und Medien werden nicht nur in einem Atemzug genannt, mittlerweile ist das eine ohne das andere schon nicht mehr vorstellbar. Die damit einhergehenden Umwälzungen in der Medienindustrie wie auch ihre Konsolidierung konfrontierten ihn immer wieder mit insolvenzrechtlichen Aspekten in der Medienindustrie. Im Rahmen einer der größten Insolvenzen der deutschen Medienindustrie konnte er seine urheberrechtliche wie auch insolvenzrechtliche Kompetenz unter Beweis stellen, als es um die Frage ging: Wem gehören in der Insolvenz die Filmrechte?

Grundlage aller wirtschaftlichen Aktivitäten ist zumeist das Gesellschaftsrecht. Tun sich mehrere zusammen, um einen Film oder ein Rundfunkprogramm zu produzieren, dann bilden sie schon eine BGB-Gesellschaft. Wenn sie sich rechtlich beraten lassen, realisieren sie ihr Vorhaben mit Hilfe einer die persönliche Haftung beschränkenden Gesellschaftsform. Daher war und ist schon früh in seiner Karriere das Gesellschaftsrecht ein wesentlicher Aspekt seiner Tätigkeit, als es um die Gründung von Rundfunkveranstaltern oder Filmhandels- und Softwareunternehmen ging. Als Mitgründer der Framepool AG, die die Vermarktung von Outtakes (hochwertige Filmschnipsel, die einer Zweitverwertung zugeführt wurden) zum Gegenstand hatte, geriet er auch in intensiven Kontakt mit der Unternehmenspraxis und versteht daher, wie die Zwänge des operativen Geschäfts Entscheidungen beeinflussen. Zur Abrundung seiner gesellschaftsrechtlichen Expertise hat Herr Dr. Wente im Jahr 2013 die Ausbildung zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht abgeschlossen.

Zuvor war er auch außerhalb des Mediengeschäfts intensiv mit allen Aspekten von Mergers & Acquisitions in Kontakt gekommen. Die Wiedervereinigung Deutschlands wie auch der Fall des Eisernen Vorhangs erweiterten sein Tätigkeitsspektrum im Rahmen der Privatisierung vormals staatlicher oder volkseigener Unternehmen hin zum Unternehmensverkauf- und ‑kauf wie auch zur Restrukturierung. Diese Erfahrung in der Privatisierung von Unternehmen in den hinzugekommenen fünf Bundesländern führte bald auch zu entsprechenden Einsätzen in Estland, Lettland und Litauen sowie Rumänien.

Herr Dr. Wente spricht neben seiner Muttersprache auch fließend und verhandlungssicher Englisch. Grundlage hierfür ist seine akademische Ausbildung an der University of Pennsylvania Law School, die er im Jahr 1985 mit dem Master of Laws abschloss. Verhandlungen über Filmlizenzverträgen mit Produzenten aus den U.S.A. wie auch die Beratung U.S.-basierter Softwareunternehmen haben diese Sprachexpertise vollendet.

Veröffentlichungen

  • Findet § 103 InsO bei Insolvenz des dienstverpflichteten Unternehmens Anwendung? ZIP 2005, S. 335 ff.
  • Zur Aussetzung des Vollzugs des § 9 Abs. 3 Hörfunksatzung der BLM, Anmerkung zum Beschluss des VGH ZUM 1999, S. 389 ff.
  • Lizenzanalogie zu typischen Exklusivlizenzverträgen – zugleich ein Beitrag zur Ermittlung des Lizenzentgelts bei der Verletzung von Nutzungsrechten an Filmen infolge vorzeitigen Rechterückfalls ZUM 1997, S. 643
  • Rechtsfolgen einer außerordentlichen Vertragsbeendigung auf die Verfügungen in einer „Rechtekette” im Filmlizenzgeschäft und ihre Konsequenzen für die Vertragsgestaltung GRUR 1997, S. 96 ff. (mit Phillipp Härle)
  • Die Bedeutung des Begriffs des ‘Verfügungsberechtigten’ für die Anwendbarkeit des VermG VIZ 1992, S. 125 ff.
  • Rechtsschutz gegen Indizierungsentscheidungen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, ZUM 1991, S. 561 ff.
  • Persönlichkeitsschutz und Informationsrecht der Öffentlichkeit im Strafverfahren, Der Strafverteidiger 1988, S. 216 ff.
  • Die Verwertung rechtswidrig recherchierten Materials, ZUM 1988, S. 438 ff.
  • Der Zutritt von Journalisten zu Privatveranstaltungen, ZUM 1987, S. 167 ff.
  • Das Recht der journalistischen Recherche – Ein Beitrag zum Konflikt zwischen den Medienfreiheiten und der informationellen Selbstbestimmung, Nomos-Verlag 1987, ISBN 978-3-7890-1383-6
  • Grundzüge des Rundfunkrechts in den Vereinigten Staaten von Amerika, UFITA 103, S. 131 ff.
  • Ist die Datenveröffentlichung (k-) eine Datenübermittlung? RDV 1986, S. 256 ff.
  • Presserechtliche Offenbarungsbefugnisse von Behörden – Urteilsanmerkung, NStZ 1986, S. 366
  • Informationelles Selbstbestimmungsrecht und absolute Drittwirkung der Grundrechte, NJW 1984, S. 1447 f.

Mitgliedschaften

GRURIUM - Institut für Urheber- und Medienrecht
AIPPI - International Association for the Protection of Intellectual Property
Münchner Presseclub e.V

DAJV - Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung
MAV - Münchner Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum und Medien im DAV
ARGE - Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im DAVDAVIT - Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im DAV

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Curriculum Vitae

1976-1977 Wehrdienst (ROA)
1976-1980 Studium der Rechte in Göttingen
1980-1982 Studium der Rechte in Freiburg
1983-1984 Promotionsstudium Göttingen/Freiburg, Assistent am Lehrstuhl für öffentliches Recht Universität Freiburg, Abschluss Dr. iur.
1984-1985 Masterstudiengang an der UPenn Law School, P.A., U.S.A., Abschluss LL.M.
1985-1988 Referendariat in Bonn, 2. Staatsexamen in Düsseldorf
1988 Anwaltszulassung in München
1988-2013 Rechtsanwalt und Partner bei Heiss & Partner, München
2000-2003 Vorstand Recht und Finanzen der Framepool AG, München
seit 2012 Fachanwalt für Urheber und Medienrecht
2013 Abschluss der Ausbildung zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
2013-2020 Rechtsanwalt und Partner bei Büsing Müffelmann & Theye
seit 2020 Rechtsanwalt in eigener Kanzlei